Visa und Einwanderung

Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern nach Italien holen

Sie möchten eine Fachkraft aus einem Land außerhalb der EU in Italien einstellen? Sie braucht vor dem Umzug eine Arbeitserlaubnis. Wir handeln als italienischer Arbeitgeber und stellen den Antrag. Für Schweizer Staatsangehörige gilt das Freizügigkeitsabkommen; sie brauchen kein Arbeitsvisum.

Zwei Hauptwege

Blaue Karte EU

Für qualifizierte Funktionen oberhalb einer Mindestgehaltsgrenze. Nicht an jährliche Kontingente gebunden und mit Mobilität innerhalb der EU.

Gehaltsgrenze 2026: etwa 36.300 € brutto pro Jahr [amtliche Referenz bestätigen]

Reguläre Arbeitserlaubnis

Im jährlichen Kontingentsystem mit Mehrjahresplanung 2026–2028. Der Zeitpunkt hängt von den Antragsfenstern ab.

Der Ablauf

  1. Prüfung der VoraussetzungenAbschluss, Gehalt und Funktion im Abgleich mit den Anforderungen des jeweiligen Wegs.
  2. ArbeitserlaubnisWir beantragen die nulla osta beim Einwanderungsschalter (Sportello Unico).
  3. VisumDie Fachkraft beantragt das Visum beim italienischen Konsulat in ihrem Land.
  4. AnkunftAufenthaltstitel, Steuernummer, Anmeldung beim Gesundheitsdienst.

[Review: typische Bearbeitungszeiten pro Weg aus eigenen Fällen ergänzen; Aussage zu Schweizer Staatsangehörigen bestätigen.]

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