# Kündigungsfristen und Eigenkündigung in Italien: FAQ für Arbeitgeber aus dem DACH-Raum

> Antworten auf die häufigsten Fragen zu Kündigungsfristen, Eigenkündigung, Freistellung, Probezeit und Austrittsunterlagen in Italien, mit Blick auf die Unterschiede zu Deutschland, Österreich und der Schweiz.


Kündigungsfristen gehören zu den Themen, bei denen DACH-Unternehmen am häufigsten nachfragen. In Deutschland stehen die gesetzlichen Fristen im BGB, in der Schweiz im Obligationenrecht, in Österreich in Gesetz und Kollektivvertrag. In Italien kommt fast alles aus dem Tarifvertrag. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten.

## Müssen italienische Mitarbeiter bei einer Eigenkündigung eine Frist einhalten?

Ja. Auch bei einer Eigenkündigung gilt die Kündigungsfrist des Tarifvertrags (CCNL). Sie hängt in der Regel von der Einstufung und der Betriebszugehörigkeit ab. Für Mitarbeiter ist die Frist oft kürzer als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber, aber sie besteht. Hält der Mitarbeiter sie nicht ein, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe der nicht eingehaltenen Frist vom Endgehalt einbehalten.

## Wer entscheidet, welcher Tarifvertrag gilt?

Der Tarifvertrag folgt der Tätigkeit des Arbeitgebers und der Funktion. Er steht im Arbeitsvertrag. Beim Employer of Record wählen wir ihn im Angebot und nennen ihn im Vertrag. Mehr dazu im Artikel [CCNL erklärt](/articles/ccnl-tarifvertrag-italien-erklaert.html).

## Wie reicht ein Mitarbeiter die Kündigung ein?

Über ein elektronisches Verfahren, das an das Arbeitsministerium angebunden ist. Der Mitarbeiter kann es selbst nutzen oder über eine Gewerkschaft, ein Patronat oder eine andere befugte Stelle einreichen. Das soll verhindern, dass Arbeitgeber blanko unterschriebene Kündigungen sammeln. Eine E-Mail an den Vorgesetzten oder ein Brief reichen für sich genommen nicht aus. Für Sie als Unternehmen im DACH-Raum heißt das: Wenn Ihr italienischer Mitarbeiter mündlich oder per E-Mail kündigt, bitten Sie ihn, das Verfahren zu nutzen, und informieren Sie uns.

## Kann der Mitarbeiter vor Ablauf der Frist gehen?

Ja, wenn beide Seiten einverstanden sind. Sie können auf die Frist ganz oder teilweise verzichten. Will der Mitarbeiter früher gehen und Sie stimmen nicht zu, gilt die Regel zur Entschädigung oben. In der Praxis wird bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber oft ein Kompromiss gefunden.

## Kann das Unternehmen statt Weiterarbeit zahlen?

Ja. Der Arbeitgeber kann auf die Arbeitsleistung während der Frist verzichten und stattdessen eine Entschädigung in Höhe des Entgelts für die Frist zahlen. Das ähnelt der Freistellung in Deutschland, ist aber rechtlich als Ersatzzahlung ausgestaltet. Die Zahlung ist beitragspflichtig und fließt in die TFR ein. Sie ist sinnvoll, wenn der Mitarbeiter Zugang zu sensiblen Informationen hat oder zu einem Wettbewerber wechselt.

## Darf der Arbeitgeber frei kündigen?

Nein. Nach der Probezeit braucht jede Kündigung durch den Arbeitgeber einen rechtfertigenden Grund. Eine Wartezeit wie die sechs Monate im deutschen Kündigungsschutzgesetz oder eine Kleinbetriebsgrenze, unterhalb derer der Grund keine Rolle spielt, gibt es nicht. Auch die in der Schweiz übliche Kündigungsfreiheit mit Schutz nur vor Missbrauch gilt in Italien nicht. Mehr im Artikel [Kündigung in Italien](/articles/kuendigung-italien-fristen-beendigung.html).

## Gibt es eine Probezeit?

Ja, wenn sie schriftlich im Vertrag vereinbart ist. Die Höchstdauer legt der CCNL fest, in der Regel bis zu sechs Monate, oft gestaffelt nach Einstufung. Während der Probezeit können beide Seiten ohne Frist und ohne Grund beenden. Nach ihrem Ablauf gelten die normalen Regeln.

## Was erhält der Mitarbeiter beim Austritt?

Mit der letzten Abrechnung:

- das Gehalt bis zum letzten Arbeitstag;
- den angesparten Anteil von 13. und gegebenenfalls 14. Gehalt;
- nicht genommenen Urlaub und nicht genutzte Freistunden;
- die TFR, soweit sie nicht in einen Fonds geflossen ist;
- eventuelle Entschädigung für die Kündigungsfrist.

Die TFR erhält der Mitarbeiter bei jeder Beendigung, auch bei Eigenkündigung. Das unterscheidet sie von einer deutschen Abfindung.

## Was gilt für Führungskräfte?

Führungskräfte (*dirigenti*) haben einen eigenen Tarifvertrag mit längeren Kündigungsfristen und besonderen Regeln für die Beendigung. Für sie gelten andere Anforderungen an die Begründung und oft vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen. Wenn Sie einen Country Manager als Führungskraft anstellen, planen Sie Fristen und Ausstiegsszenarien bewusst.

## Welche Unterlagen folgen auf einen Austritt?

Der Arbeitgeber meldet die Beendigung elektronisch, erstellt die letzte Abrechnung, die Bescheinigung über Einkommen und Abzüge (CU) für das Jahr und die Unterlagen, die der Mitarbeiter für das Arbeitslosengeld braucht, wenn er Anspruch darauf hat. Als EOR übernehmen wir das vollständig.

## Was sollten DACH-Unternehmen vor der Einstellung tun?

- Den CCNL und seine Kündigungsfristen lesen, bevor Sie ein Angebot schreiben.
- Die Probezeit bewusst festlegen und aktiv nutzen.
- Bei Schlüsselfunktionen über die Ersatzzahlung für die Frist nachdenken.
- Ausstiegsregeln für Provisionen und Boni schriftlich festhalten.
- Ausstattung, Zugänge und Datenrückgabe im Vertrag regeln.

## Wie hilft ein Employer of Record?

Wir wickeln Eigenkündigungen und Beendigungen formal korrekt ab, berechnen Fristen und Endabrechnung und erstellen alle Meldungen. Sie entscheiden in der Sache und erhalten eine klare Übersicht über die Kosten des Austritts. Für den Gesamtvergleich der Regeln lesen Sie [Italien vs. Deutschland](/italien-vs-deutschland.html).

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Source: https://mitarbeiteritalien.com/articles/kuendigungsfristen-eigenkuendigung-italien-faq.html · 2026-10-24
