Leitfaden Lohnabrechnung

Verträge, Urlaub und Beendigung in Italien

Wie ein Vertrag unter dem Tarifvertrag aufgesetzt wird und welche Ansprüche Mitarbeiter haben.

Verträge und der CCNL

Jeder Arbeitsvertrag ist schriftlich und steht unter einem nationalen Tarifvertrag, dem CCNL, der nach Tätigkeit und Branche gewählt wird. Anders als in Deutschland hängt das nicht von einer Verbandsmitgliedschaft ab: Der CCNL ist in der Praxis für jede Stelle der Maßstab. Er legt das Mindestgehalt für jede Stufe fest, Arbeitszeit, Überstundenzuschläge, Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen.

Der Vertrag nennt Funktion und Einstufung, Arbeitsort, Gehalt, Arbeitszeit, Eintrittsdatum, Probezeit und ob er unbefristet oder befristet ist. Änderungen wie eine Gehaltserhöhung, eine Beförderung oder der Wechsel in Teilzeit erfolgen per schriftlichem Nachtrag.

Bei Nicht-EU-Bürgern muss die Arbeitserlaubnis (nulla osta) vor Arbeitsbeginn vorliegen. Siehe Visa.

Die Beendigung folgt festen Regeln: ein gültiger Grund, die Kündigungsfrist des CCNL und die Zahlung der TFR und des nicht genommenen Urlaubs mit dem letzten Lohnzettel. Eine Wartezeit wie die sechs Monate im deutschen Kündigungsschutzgesetz gibt es nicht; nach der Probezeit braucht jede Kündigung durch den Arbeitgeber einen Grund.

Urlaub und Abwesenheiten

  • Jahresurlaub: gesetzlich mindestens 4 Wochen pro Jahr, nach CCNL oft mehr, plus zusätzliche bezahlte Freistunden (ROL) in vielen Tarifverträgen.
  • Krankheit: Der Arzt übermittelt die Bescheinigung online an INPS, ähnlich der elektronischen AU in Deutschland; die Bezahlung während der Krankheit teilen sich INPS und Arbeitgeber nach CCNL.
  • Mutterschaft und Vaterschaft: verpflichtender Mutterschaftsurlaub von 5 Monaten und Vaterschaftsurlaub von 10 Arbeitstagen, überwiegend über INPS bezahlt.
  • Feiertage: 12 nationale Feiertage plus der Tag des örtlichen Schutzpatrons.

Wir erfassen jede Abwesenheit und berücksichtigen sie in Abrechnung und Rechnung des jeweiligen Monats.

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